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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NORLITE e.K.

Präambel
Für sämtliche Vertragsabschlüsse mit uns gelten die nachfolgenden Bestimmungen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Ihren entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit im Vorraus wiedersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Lieferungen erfolgen kurzfristig, vorrausgesetzt, dass Fertigung und Transport nicht durch Ereignisse, die nicht durch unser Verschulden zu vertreten sind, behindert werden. Angegebene Lieferfristen sind stets unverbindlich. Schadensersatz für Schäden die aufgrund verspäteter Lieferung entstehen wird grundsätzlich nicht geleistet.


§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Gschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Verkäufers. Diese Bedingungen gelten nicht für Reparaturwaffen.

§2 Vertragsabschluß
Der Käufer ist 30 Tage an seine Bestellung bzw. Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Liefergegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§3 Preise und Lieferung
Die Berechnung erfolgt zu jeweils gültigen Tagespreisen. Die in der Preisliste genannten Preise sind unverbindlich. In den vereinbarten Preisen ist die am Tag der Auslieferung des Liefergegenstandes geltende gesetzliche Mehrwertsteuer in Ihrer jeweiligen Höhe enthalten. Bei Bezahlung mit Kreditkarte behält Sich der Verkäufer die Berechnung von zusätzlichen Gebühren vor. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Frachtkosten, je nach Aufwand. Ein Skontoabzug ist in keinem Fall vorzunehmen. Lieferungen in das Ausland erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse.

§4 Versand
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Zustellgebühren und Rollgelder am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers. Die Wahl des Versandweges und des Versandmittels bleibt dem Verkaufer überlassen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern. Porto, Verpackung und alle anfallenden Versandkosten werden grundsätzlich dem Käufer in Rechnung gestellt.Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig Jede Teillieferung und Leistung gilt in diesem Falle als eigene Leistung.

§5 Transportschäden, Verlust
Die Gefahr der Beschädigung oder der Verlust der Ware geht mit Übergabe an den Transportführer auf den Käufer über. Transportschäden sind unmittelbar nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Ausserdem muss unverzüglich beim zuständigen Trasportführer der Schaden gemeldet werden um ein Schadensprotokoll zu erstellen. Bei Verlust von Waffen / wesentlichen Teilen ist umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeidiensstelle zu erstatten.

§6 Rücksendungen
Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Retouren wegen Falschlieferung oder im Gewährleistungsfall werden nur dann angenommen, wenn uns die Rücksendung unter Angabe des Rechnungsdatums sowie des Rücksendungsgrundes, vorab mitgeteilt wurde. Der Rücksendung ist eine Kopie der Rechnung beizufügen, Falschlieferungen werden nur in unbeschädigter Originalverpackung zurückgenommen. Wird während der Gewärleistungszeitraumes Ware unberechtigt als fehler- oder mangelhaft zurückgesandt, berechnen wir für die Prüfung mindestens € 50 oder je nach Aufwand mehr.

§7 Lieferzeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§8 Mängelansprüche
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Verkäufer zwischen Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) wählen. Bei Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen. Die Zulässigkeit der Wahl ergibt sich aus der Beachtung der Verhältnismäßigkeit. So kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden ist. War die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Sache. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Frist 12 Monate. Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§9 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§10 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, sämtlicher dem Lieferer gegen den Besteller, im Zeitpunkt der Auslieferung des Liefergegenstandes gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung mit Ihm, in Haupt- und Nebensache, zustehenden Forderungen, Eigentum des Lieferers. Der Besteller ist in stets wiederruflicher Weise berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemässen Geschäftsgang zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für den Lieferer, der Eigentum an den durch die Verarbeitung oder Verbindung für den Lieferer, der Eigentum an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwirbt. Soweit durch die Verarbeitung das Eigentum des Lieferers untergeht, überträgt der Besteller dem Lieferer bereits heute, das Eigentum, an dem durch die Verarbeitung neu entstehenden Gegenstand. Zwischen Lieferer und Besteller besteht über den Eigentumsübergang Einigkeit. Der Besteller verwahrt den neuen Gegenstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für den Lieferer. Der Besteller ist in stets wiederruflicher Weise berechtigt, die Ware im ordnungsgemässen Geschäftsgang zu veräussern. Er tritt bereits heute seine Forderungen aus der Weiterveräusserung an den Lieferer ab. Macht der Lieferer von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so ist er berechtigt die Vorbehaltsware freihändig zu verwerten. Soweit der Verwertungserlös zur Abdeckung der vom Besteller geschuldeten Zahlungen nicht ausreicht, bleibt seine Zahlungsverpflichtung bestehen. Die Kosten der Verwertung trägt der Besteller. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Der Besteller darf die Vorbehaltsware werder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Zwangsvollstreckungen in die Vorbehaltsware, bei deren Beschlagnahme oder bei sonstigen Verfügungen durch Dritte hierüber, hat er den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.

§11 Zahlung
Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall sofort bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch 8 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - zur Zahlung fällig, ein Abzug von Skonto ist nicht statthaft. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§12 Erwerb von Waffen, Munition, Pulver
Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z.B. Jagschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. Erwerbscheinsfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, das der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden. Waffenhandelslizenzen müssen mindesttens einmal im Jahr als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

§13 Waffengesetzt und Verordnungen zum WaffG
Sollte eine verkaufte Waffe durch eine Änderung des WaffG oder der Verordnungen zum WaffG zukünftig nicht mehr zum sportl. Schiessen genehmigt/geeignet sein - berechtigt dies den Käufer nicht zur Rückgabe der Waffe und zur Erstattung des Kaufpreises.

§14 Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie für die Geschäftsbeziehungen zwischen Besteller und Lieferer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

§15 Datenschutz
Der Käufer/Besteller ist damit einverstanden, dass seine, dem Lieferer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt. Weitere Infos zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweise.

§16 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtsstand ist für beide Teile Nürnberg, Franken/Bayern, Deutschland.

§17 Fernabsatz
Für Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen dem Verkaüfer und und dem Käufer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, etc.) abgeschlossen werden gelten zusätzliche Bestimmungen und AGB`s die auf der Homepage eingesehen werden könne - es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt ist.

§18 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Eine hierdurch entstehende Lücke in den AGB ist so auszufüllen, wie die Vertragsparteien dies getan hätten, vorausgesetzt, sie hätten die Unwirksamkeit oder Unverbindlichkeit der betreffenden Bestimmungen gekannt. Es ist eine der unwirksamen oder unverbindlichen Bestimmungen, möglichst nahekommende Ersatzbestimmung vereinbart, deren Wirksamkeit oder Verbindlichkeit gegeben ist. Zwingende Bestimmungen des AGB-Gesetzes vom 09.12.1976 bleiben unberührt.

NORLITE e.K., Nürnberg, Deutschland
Stand: 2019