Seit dem 05.06.2020 liegt uns der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes gemäß §2 Abs.5 WaffG in Verbindung mit §48 Abs. 3 WaffG, sowie die Beurteilung des USK-G hinsichtlich des §6 AWaffV vor. Somit besteht für unsere Fachhandelspartner und Kunden Rechtssicherheit...